„Das Prinzip der Meinungsfreiheit beschäftigt sich nicht mit dem Inhalt der Rede eines Menschen und schützt nicht nur die Äußerung guter Ideen, sondern aller Ideen. Wenn es anders wäre, wer würde dann bestimmen, welche Ideen gut wären und welche verboten sind? Die Regierung?“
Ayn Rand
Die den Menschen zur Freiheit führenden Gedanken sind allesamt nicht neu. Viele davon sind schon in den Arbeiten klassisch-antiker Philosophen wie Sokrates, Aristoteles und Epikur grundgelegt. Wo viel Licht ist, da gibt es allerdings auch viel Schatten: So haben auch jene Ideen ebenso viele Jahre auf dem Buckel, die – wie die des Sokrates-Schülers Platon – über einige Mittler (z. B. Rousseau, Hegel, Fichte und Marx) in die totalitären Menschheitskatastrophen des 20. Jahrhunderts geführt haben.
Das am Beginn dieses Beitrags stehende Zitat der russisch-amerikanischen Wortführerin der Freiheit und eines ungezügelten Kapitalismus, der Philosophin und Erfolgsautorin Ayn Rand („Atlas Shrugged“, „Fountainhead“), stammt aus dem Jahr 1978. Immerhin bald 40 Jahre sind seither vergangen. Noch 30 Jahre älter ist der mehrfach verfilmte Roman „1984“ aus der Feder des Briten George Orwell. Damit und mit seiner nicht minder berühmten „Animal Farm“ wollte der Essayist vor der Entwicklung und Ausbreitung totalitärer Ideologien warnen, indem er deren Funktionsweisen und Durchsetzungstechniken in eindrucksvoller Weise beschrieb. Noch ein paar Jahre vorher, nämlich 1944, publizierte „Readers Digest“ F. A. Hayeks „The Road to Serfdom“ – eine noch vor dem Untergang des Nationalsozialismus verfasste Abrechnung mit jeder Form eines alle Lebensbereiche durchdringenden, totalen Staates. Ein Jahr später folgte die deutschsprachige Übersetzung „Der Weg zur Knechtschaft“. Dieses mit Abstand populärste Buch des österreichischen Ökonomen und Sozialphilosophen, wurde für viele Menschen beiderseits des Atlantiks (so auch für den Verfasser dieser Zeilen) zur geistigen „Einstiegsdroge“ in eine freisinnige Weltsicht.
Die genannten Autoren und deren Vorläufer, wie zum Beispiel Lysander Spooner, Henry Thoreau, Albert J. Nock oder Max Stirner, lehnten jede Form des Kollektivismus ab. Für sie war klar, dass das Recht am Individuum Maß zu nehmen hat und nicht an einem wie auch immer zusammengesetztem Kollektiv – sei es rassischer, kulturell-religiöser oder sozialer Natur. Jeder einzelne Mensch ist daher als solcher zu respektieren und darf keinesfalls als Mittel zum Zweck missbraucht werden. Auch kann kein Mensch ein Recht „nach oben“ delegieren, über das er selbst nicht verfügt. Damit kann also die Ausübung initiierter Gewalt gegen Dritte durch den Staat (z. B. die ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgende Einhebung von Tributen) niemals „legitimiert“ werden. Gewaltanwendung oder -drohung gegen Menschen, die zuvor selbst niemandem etwas angetan haben, ist Unrecht.
Was ist aus den Ideen der Freiheitsdenker und Mahner von gestern und vorgestern geworden? Wieviel Freiheit existiert noch? Oder, anders gefragt: Wieviel Strecke des Weges in die Knechtschaft haben wir bereits zurückgelegt – vielleicht ohne es überhaupt zu bemerken?
Sich in die Zeitmaschine zu setzen, aber nicht wie weiland H.G. Wells, in eine ferne Zukunft, sondern ein paar Jahrzehnte weit in die Vergangenheit zu reisen, wirkt augenöffnend. All die großartigen „sozialen Errungenschaften“ unserer Tage, wie z. B. auf „Nichtdiskriminierung“ gerichtete Sprachdiktate, Arbeitszeitregelungen, Rauchverbote in privaten Etablissements, Geschlechterquotenregelungen und andere auf die Relativierung privater Eigentumsrechte hinauslaufende Vorschriften, waren vor 30 bis 50 Jahren – also genau in jener Zeit, in der die genannten Werke Hayeks, Orwells und Rands erschienen, völlig undenkbar.
Besonders übel unter die Räder gekommen ist die Meinungsfreiheit – ein angeblich verfassungsrechtlich gedecktes Gut, von dem in unseren Tagen – beiderseits des Atlantiks – kaum noch etwas übriggeblieben ist – sofern man sich untersteht, nicht die „richtige“, politisch korrekte Meinung zu äußern. “Sticks and stones may break my bones, but words will never harm me.” Dieser von purer Logik bestimmte Grundsatz ist längst vergessen. Heutzutage werden als “hate crime” verdammte Delikte, wie auch zahlreiche andere opferlose Verbrechen (etwa Rauschgiftkonsum, Schnellfahren auf menschenleeren Autobahnen oder die Veröffentlichung regierungsseitig unerwünschter Botschaften) unerbittlich verfolgt und schwer bestraft. Der Staat dringt damit – auf Zuruf von sich dadurch Vorteile versprechender kleiner lautstarker Klüngel, immer tiefer in das private Leben seiner Bürger ein. Damit nähert sich die radikal linke 68er-Parole „Das Private ist politisch“, in der Spätzeit des sozialistischen Wohlfahrtsstaates ihrer hundertprozentigen Durchsetzung. Der gute alte Blockwart feiert dort fröhliche Urständ‘, wo bezahlte Staatsschergen jede Äußerung in den sozialen Medien ausspähen und sich dabei ganzer Regimenter freischaffender Denunzianten sicher sein können. Ähnlich minderwertige Kreaturen, die einst ihre Nachbarn wegen des Abhörens von „Feindsendern“ ans Messer geliefert haben, besorgen heute die Geschäfte des demokratischen Leviathans. Es geht längst nicht mehr um einen offenen Diskurs, sondern um die Ausschaltung oder Vorführung öffentlich auftretender Dissidenten. Wer sich einschlägige Diskussionssendungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu Gemüte führt, weiß, wie das funktioniert.
„Bestrafe einen und erziehe hundert“. So lautet das überlieferte Kalkül, das unsere an Platons „Philosophenkönig“ erinnernden Obertanen tief verinnerlicht haben, die sich keineswegs als Dienstleister im Auftrag ihres angeblichen Souveräns, sondern – ganz im Gegenteil – als dessen unerbittliche Erzieher begreifen.
„Volksverhetzung“ heißt das zweckdienliche Werkzeug im deutschen Strafrecht, „Verhetzung“ im österreichischen. Vergleichsweise harmlose, im Internet geäußerte Kritik an jener Friedensreligion, der knapp 100 Prozent aller rezenten Gotteskrieger anhängen, reicht im Land am Strome aus, um einen honorigen, rechtskundigen, unbescholtenen Mann zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe (bedingt auf zwei Jahre – Urteil bis dato nicht rechtskräftig) zu verurteilen. Dass die in der Urteilsverkündung zitierten Behauptungen des Angeklagten beweisbar wahr sind, ist unerheblich. Es reicht der Verstoß gegen einen – wie anzunehmen ist – absichtsvoll gummiartig formulierten Paragraphen aus, um jemanden hinter Gitter zu bringen. Was ist „Verhetzung“ definiert, und wo liegt die Grenze zu einer noch erlaubten Kritik?
In Deutschland wurde kürzlich der bekannte Autor und Regimekritiker Akif Pirincci zu der saftigen Geldbuße von 11.700 Euro verurteilt, weil er anlässlich einer Angela Merkel & Genossen unangenehmen Pegida-Kundgebung teilgenommen und einige politisch unkorrekte Aussagen getätigt hat. Prompt wird ihm – so wie dem pensionierten österreichischen Notar – attestiert, damit „Hass zu schüren“ – als ob der nicht in wesentlich gefährlicherem Maße von der Seite der Kritisierten ausginge.
Wohlgemerkt: Beide Herren haben weder persönlich adressierte Beleidigungen ausgesprochen, noch zur Gewalt gegen einzelne Personen oder Gruppen aufgerufen oder diese gutgeheißen. Die bloße – willkürlich aufgestellte – Behauptung, ihre Aussagen könnten andere zur Gewalt „aufstacheln“ (verhetzen) reicht im mitteleuropäischen Absurdistan am Beginn des 21. Jahrhunderts für eine strafrechtliche Verurteilung aus.
Die Botschaft der den Staat fest im Griff haltenden Dressureliten ist unmissverständlich: Zahl deinen Tribut und halt’s Maul. Und: Die Botschaft wird von denjenigen formuliert und übermittelt, die selbst niemals Steuern zahlen und ihr Maul pausenlos aufreißen – wobei nur ganz selten etwas Sinnvolles herauskommt.
Die drei eingangs zitierten Autoren würden im Grabe rotieren, könnten sie sehen, wie weit wir es bereits gebracht haben. Ein Blick zurück auf die (vergleichsweise) goldenen Sechzigerjahre macht sicher: 1984 ist längst zur Wirklichkeit geworden. Allerdings mit Überwachungstechniken, von denen George Orwell naturgemäß keine Ahnung haben konnte.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Ausgabe 01 des Magazins „Frank & Frei“
———-
Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher