Seit dem Beginn der Völkerwanderung und der damit verbundenen Verschlechterung der Sicherheitslage, interessieren sich plötzlich viele Bürger dafür, welche Waffen sie im Fall der Fälle zur Selbstverteidigung einsetzen könnten. Da die deutschen und österreichischen Gesetzgeber ihren Bürgern bekanntlich das Recht verweigern, außerhalb ihrer eigenen Liegenschaften Waffen zu tragen (eine Waffentrageerlaubnis – in Österreich durch einen „Waffenpass“ dokumentiert – ist, außer für Geldboten und professionelle Personenschützer so gut wie unmöglich zu bekommen), kann es bei dieser Frage also nur um das gehen, was man in den USA „Home Defense“ nennt. Fragen, die für Dauerwaffenträger relevant sind, wie etwa die „Führigkeit“ einer Waffe, deren Gewicht und Eignung zum verdeckten Tragen, sind hier also irrelevant.
Vereinfacht zusammengefasst, sollte die zur Selbstverteidigung in der Wohnung bereitgehaltene Waffe einerseits eine ausreichende Wirkung entfalten, um einen drohenden oder bereits erfolgenden Angriff zuverlässig abwehren zu können, andererseits aber Unbeteiligte möglichst wenig gefährden. Letzteres wäre etwa dann der Fall, wenn die verschossenen Projektile eine massive Wand durchschlagen könnten. Das ist bei jagdlich verwendeten Büchsen oder alten Militärkarabinern und Sportgewehren der Fall, die rasante Munition verschießen und die dafür entwickelt wurden, auf große Entfernungen zu wirken. Aufgrund der hohen Geschossenergie (das gängige Kaliber .308 Win. bringt es z. B. auf eine Mündungsgeschwindigkeit von rund 800 m/s und eine Mündungsenergie von ca. 3.500 J) sind solche Gewehre für die Selbstverteidigung daher unbrauchbar.
Kurze doppelläufige Flinten (Schrotgewehre) dagegen, sind für die Heimverteidigung sehr gut geeignet und erfreuen sich in Österreich großer Beliebtheit – nicht zuletzt auch deshalb, weil sie (noch) frei zu erwerben sind. Wenn man zu einem Typ mit außenliegenden Hähnen greift, kann man nichts falsch machen, da ihr Sicherheitszustand, bzw. ihre Feuerbereitschaft jederzeit von außen erkennbar ist. Der einschlägige Fachhandel bietet für diese Waffen eine Fülle von Munitionssorten an, die speziell für Verteidigungszwecke entwickelt wurden, wie etwa Patronen mit Gummigeschossen.
Wenn es eine Faustfeuerwaffe sein soll, für deren legalen Erwerb und Besitz jedenfalls ein waffenrechtliches Dokument erforderlich ist, stellt sich die Frage: Pistole oder Revolver? Der Umstand, dass moderne Pistolen über eine bis zu dreimal höhere Munitionskapazität aufweisen als Revolver, ist für den Selbstverteidigungsfall von geringer Bedeutung. Wenn die Angelegenheit nicht mit sechs Schuss zufriedenstellend geregelt ist, dann dürften ohnehin Hopfen und Malz verloren sein. Aus Sicht des Autors ist für die Selbstverteidigung zu Hause dem Revolver deshalb der Vorzug zu geben, weil er auch für den weniger geübten Schützen problemlos zu beherrschen ist, das Phänomen Ladehemmung nicht kennt, und jede beliebige Geschossart und -form ohne Funktionsstörung verdaut.
Bei der Kaliberauswahl gilt: Je stärker, desto besser – vorausgesetzt, der Schütze beherrscht es auch zuverlässig. Es hat daher wenig Sinn, auf den Spuren von „Dirty Harry“ wandeln zu wollen, der eine .44er Magnum trug, wenn einem der beeindruckende Rückstoß das Gerät aus der Hand schlägt oder man sich vor der Schussabgabe fürchtet.
Kaliber von 9 mm (9 mm Parabellum für Pistolen und .38 Special / .357 Magnum für Revolver) sind am weitesten verbreitet und auch bei den meisten Polizeieinheiten rund um den Globus eingeführt. Die Balance zwischen Wirkung im Ziel und Beherrschbarkeit stimmt eben. Diese Kaliber sind – ausreichendes Training vorausgesetzt, auf das größter Wert zu legen ist – auch von zierlichen Frauen mit kleinen Händen problemlos zu schießen.
Was klar sein muss: Die Entscheidung über einen Schusswaffeneinsatz hat binnen Sekunden zu erfolgen. Der Richter hat später Tagelang Zeit, um über sein Urteil zu grübeln…
Der Beitrag ist zuerst in der Ausgabe Nr. 174 des Magazins „eigentümlich frei“ erschienen
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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher