Versagen der Sozialpartner – von SPÖ, ÖVP und GRÜNE als Erfolg verkauft

Die Auftraggeberhaftung (in betroffenen Fachkreisen „AGH“ genannt).

Ursprünglich eine Idee, um Lohndumping, Sozialversicherungs- und Steuerbetrug (Lohn- und Sozialdumping) zu bekämpfen. Hierfür hatte man Verbündete gesucht.
Diese Verbündeten wirken jedoch nicht freiwillig mit. Schlimmer noch. Diese unfreiwillig Verbündeten, ich nenne sie Staatsopfer, sind selbst in Gefahr, trotz aller Vorsicht und in Erfüllung der mit der AGH verbundenen gesetzlichen Vorgaben in den Sog der Finanzkriminalität gezogen zu werden.

Unternehmen, insbesondere junge, sind noch mehr den kriminellen Organisationen ausgeliefert und befinden sich sprichwörtlich damit bereits – zusätzlich zu den ohnehin schon für Unternehmensgründung abschreckenden anderen Auflagen – mit 1 1/2 Beinen im Gefängnis. Dass mit diesem Gesetz wieder einmal die Kräfte des freien Marktes ausgehebelt wurden und es somit zu erheblichen Verzerrungen kommt, wird in einem anderen Beitrag des Autors dieser Zeilen zu erfahren sein. Erwähnenswert ist auch, dass bei Stasi-ähnlichen Kontrollen mehr bewaffnete Polizei anzutreffen sind als einst beim Überrollen der Grenze am Brenner.
Doch der Reihe nach. Zuvor noch ein paar Hintergründe für jene, die über die AGH nur die Jubelmeldungen von AK und WKO und den gleichgeschalteten Medien gehört haben, aber sonst kein Interesse daran zeigen, weil es sie vermeintlich nie berühren wird.
Welches sind die Kernelemente (hat nix direkt mit dem derzeitigen Bundeskanzler zu tun) dieser so vielfach gepriesenen AGH?

  • Im Bau-Bereich (nicht nur) haftet der Auftraggeber zur Absicherung der Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern des Auftragnehmers.
  • Die nach Österreich entsendeten Dienstnehmer sind nicht nur nach österreichischem Kollektivvertrag zu bezahlen, sondern es sind ihnen auch die gleichen Urlaubsansprüche und Ruhezeiten zuzugestehen.
  • Ein elektronisches Behördenkooperationssystem zur engeren Zusammenarbeit mit den anderen EU-Staaten, die freilich den selben Schritt erst vornehmen müssen.
    Ziel war es auch, Verwaltungsstrafverfahren gegen ausländische Unternehmen wegen Unterentlohnung und ähnlicher Vergehen zu beschleunigen und – jetzt kommt‘s – um Strafbescheide leichter vollstrecken zu können. (Ein Schelm, wer dabei auch an Parkvergehen, also opferlose Verbrechensbekämpfung denkt)
  • Sozialminister Stöger lobte sein Werk mit „einem der strengsten Gesetze Europas“, womit mehr Fairness und Chancengerechtigkeit am österreichischen Arbeitsmarkt erzeugt werde. Vorrangig war für ihn, dass dadurch „eine bessere Vollstreckung von Strafen im Ausland möglich sein werde“. (Da ist sie wieder – die nun zentralistisch organisierte opferlose Verbrechensbekämpfung gegen Falschparker, Parkzonenignorierer, Gewerbeberechtigungsüberschreiter u.ä.)

Dieser Irrsinn sei an einigen Beispielen, die sich erwartungsgemäß längst zugetragen haben, festgehalten.

Zu 1.)   Haftung des Auftraggebers. Das Damoklesschwert für Jungunternehmer, die häufig als Subunternehmer ihre Selbstständigkeit starten.

Zum einem können die Krankenkassen bestimmen, wer eigentlich selbstständig ist – auch gegen den Willen des Betroffenen. Mehr Entmündigung fällt diesen Gesetzesverbrechern später sicher noch ein, wenn man sie über diese Legislaturperiode hinaus weiterwirken lässt.

Zuletzt hatte man bei diesem Thema die Korrektur als große Errungenschaft der Sozialpartner gelobt. Freemarkets.at (ein kleines Grüppchen in der Wirtschaftskammer, das sich diesem Thema aufrichtig und intensiv widmete) hingegen kritisiert: „Es ändert sich nichts am Mangel der Selbstbestimmung, hat man doch zuvor (quasi vor Beginn der Selbstständigkeit) von den Krankenkassen einen Bescheid zu erwirken, die eine Selbstständigkeit zugesteht. Hier sind Kläger, Richter und Vollzieher gleich in einer Organisation zusammengefasst, die noch dazu ein             Eigeninteresse an mehr Unselbstständigen haben“. Dass dieser Bescheid dann noch wochenlang             abzuwarten ist, daran haben sich gelernte Etatisten ohnehin längst gewöhnt.

Zum Weiteren ist vom Subunternehmer dem Auftraggeber ein Nachweis vorzulegen, dass er seitens der Krankenkasse unbedenklich ist. Hierfür wird eine Nummer zur leichteren Abwicklung zugeteilt. Diese erhalten jedoch Jungunternehmen erst nach 3 Jahren pünktlicher Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge – also nahezu niemand. Liegt eine solche Nummer nicht vor – und jetzt kommt‘s dick –, muss der Auftraggeber 25% des Werklohnes dem Jungunternehmer von seiner     Rechnung abziehen und davon 20% der Krankenkasse und 5% dem Finanzamt anweisen.

Soweit so gut. Nun die 1 1/2 Füße im Kriminal: Der Auftraggeber jedoch vertschüsst sich entweder unmittelbar nach Fertigstellung des Objektes, oder steht erst gar nicht das Projekt durch, weil längst ein „Ersatzauftraggeber“ gefunden wurde, der naturgemäß für Vergehen      seiner Vorgänger nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Der Jungunternehmer hingegen, der Interesse an einem langfristiges Bestehen seines Unternehmens hat, kommt nun ein weiteres Male zum Handkuss: Denn nun tritt die Krankenkasse an die Stelle und fordert vom ohnehin schon schwer traumatisierten   Unternehmer die nun noch offenen Beiträge zur Sozialversicherung mit aller Härte ein. Das Finanzamt gibt sich in solchen Fällen jedoch meist gnädiger. Wie oft ein Jungunternehmer         diesen Umstand übersteht, kann sich jeder selbst ausmalen. Meist ist nach dem 1. Fall die Spirale des Niedergangs eingeleitet.
Zu 2.) Ausländische Unternehmen müssen die Sozialversicherung weiter im Heimatland entrichten.

Ist ja nett, jedoch wie soll man das als Auftraggeber (die auch wieder Jungunternehmer sein könnten) prüfen, wenn es schon der Staat nicht schafft, diese Heimatländer dazu zu überreden, bei diesem Irrsinn mitzuspielen?

Und schon wieder mit 1 1/2 Füssen für andere im Häfn.

Zu 3.) elektronisches Behördenkooperationssystem

Klingt auf dem ersten Blick ja vielversprechend. Die einstigen Kritiker haben jedoch auch nicht das wahre Ausmaß dieses Panik-Gesetzes mit nationalem Touch erahnt. Was wiederum

auch ein Armutszeugnis für die im Parlament steuerbezahlte Armada an Parlamentsmitarbeitern

ist – also „Fachleute“ die am Entstehen solcher minderwertigen Gesetze mitwirken; denn             außerparlamentarische Oppositionelle erkannten sofort die enorme Schieflage dieses AGH-Gesetzes.

Niedriglohnländer, also viele unserer Nachbarn, werden hier wohl erst ein Interesse zeigen, wenn sie einmal das Lohnniveau der altvorderen Industrieländer D, Ö – nehmen wir Frankreich und Italien fairerweise auch noch hinzu – erreicht haben. Also nie.
Wieder 1 1/2 Füsse für andere im Knast.

Zu 4.)   Eines der strengsten Gesetze Europas für den österreichischen Arbeitsmarkt.

Dass sich die FPÖ für mehr nationale Interessen einsetzt, ist ja nicht neu. Für Grüne habe diese Gesetze zu wenig Kontrollen. Hört, hört. Grüne rufen dann auch gleich nach mehr Gelder für die Kontrollen. Was sonst – für Neomarxisten ist es immer zu wenig Steuergelder. An solche Rufe haben sich leider bereits die meisten gewöhnt. Wer kann da noch widersprechen, wenn man davon ausgehen muss, dass eben die meisten hierzulande bereits von Steuergeldern abhängig sind. Jeder kennt in seinem Umfeld sicher mehrere davon, die naturgemäß ihre steuer- und abgabenfinanzierte Lebensgrundlage verteidigen. Das „Löcher ins Holz bohren“ wird noch viel an Zeit und Geduld notwendig machen. Die NEOS haben sich auch bei diesem Thema als Steigbügelhalter und nicht             unterstützend für das Engagement zu Selbstbestimmung, freien Markt und weniger Staat bestätigt.

Das sind nur einige Gründe, warum die Sozialpartner wieder einmal versagt haben, denn diese haben den Gesetzesvorschlag für Minister Stöger ausgearbeitet. Doch auch das Parlament hat seine Aufgabe nicht erfüllt, haben doch deren Abgeordnete, oftmals in Unkenntnis der Sachlage, diesem Entwurf zugestimmt. Was sonst, in dem nahezu vollständigen, in allen Parlamentsparteien manifestierten, sozialistischen Denkmuster der Abgeordneten! Verbessert könnte Ähnliches zukünftig nur durch mutige Veränderungen des Nationalrates erreicht werden. Angefangen mit der Entmachtung der Sozialpartner, weitergehend durch Beendigung des Klubzwanges, hin zu Liquid Democracy, einhergehend mit einer niedrigeren Einstiegshürde für Kleinparteien. Jedoch, kurz vor Wahlen ausgerufene „Bewegungen“ sind, wie die Geschichte zeigt, nicht das Gelbe vom Ei.

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Günther Koller

Sprecher Handwerk & Gewerbe

 

Abschließend: gegendert wird vom Autor nicht, obwohl immer auch weibliche Personen gemeint sein können.