Die von ihrer Weisheit und Allmacht überzeugten politischen Eliten wähnen sich in einer Welt, in der die von ihnen beschlossenen Gesetze zwingend das gewünschte Ergebnis herbeiführen. In ihrer Phantasie sorgt ein „Mietendeckel“ für billigen Wohnraum, hoheitlich erzwungene Mindestlöhne bewirken kollektiven Wohlstand, und strenge Waffengesetze schließen zuverlässig jede Bluttat aus. Davon, wie „hervorragend“ das alles in der wirklichen Welt funktioniert, kann jedermann sich täglich selbst ein Bild machen.
Umso erstaunlicher ist es, dass nicht nur die anmaßende Politnomenklatura, sondern auch ein beachtlicher Teil der gegängelten und ausgeplünderten Untertanen blindlings auf die wundersam segensreiche Kraft staatlicher Kommandos vertraut. Viele der Beherrschten sind geradezu süchtig nach immer mehr Vorschriften, Verboten und Steuern (etwa in Sachen CO2), auf dass ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten am Ende dermaßen eingeengt werden, dass sie überhaupt nichts mehr falsch machen können. Ganz besonders wichtig ist es vielen Zeitgenossen, ins Leben anderer hineinzuregieren, denen es zu verbieten gilt, was ihnen selbst entbehrlich erscheint.
Umso größer das Erstaunen, wenn trotzdem geschieht, was angesichts der geltenden Gesetze gar nicht geschehen dürfte. „Mehrere Waffen bei Intervention in Wohnung sichergestellt“, lautete kürzlich etwa eine Pressemitteilung der Wiener Polizei. Bei diesem Vorfall geht es um immerhin drei Faustfeuerwaffen nebst (verbotenen) Schalldämpfern. Pikant an der Sache ist, dass gegen den Besitzer der genannten Gerätschaften bereits ein behördliches Waffenverbot bestand.
Aber es geht noch bunter: „Bei Hausdurchsuchung 67 Waffen sichergestellt“, lautet die Überschrift einer Meldung des ORF aus Reutte in Tirol. In dem beschlagnahmten Privatarsenal befanden sich auch nicht näher genannte „verbotene Waffen“ (dabei kann es sich beispielsweise um vollautomatische Feuerwaffen oder „Pumpguns“, aber auch um „Stockdegen“ und Schlagringe handeln). Den Grund für die Hausdurchsuchung bildete in diesem Fall ein Whatsapp-Video, das den Mann beim Hantieren mit einer Pistole zeigt. Die Behörde sah sich zum Handeln veranlasst, weil auch gegen ihn bereits ein Waffenverbot vorlag.
Waffenverbote werden gewöhnlich dann ausgesprochen, wenn die betroffene Person zuvor gegen waffenrechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Wie sinnvoll diese Vorgehensweise ist, wenn der mit dem Bann Belegte seine Geringschätzung für das einschlägige Gesetz bereits zuvor deutlich bekundet hat, liegt auf der Hand.
Keine Wirkung, kein Schaden
Zweierlei zeigt sich anhand der beiden Beispiele: Zum einen kann jemand, der sich in den Besitz von Waffen zu setzen gedenkt, das ungeachtet des geltenden Waffengesetzes tun. Der Weg zum konzessionierten Fachhändler, der treulich mit den Behörden kooperiert und Leute, gegen die ein Waffenverbot besteht, nicht als Kunden akzeptiert, ist eben nicht erforderlich. Den in den beiden Fällen handelnden Personen, bei denen es sich mutmaßlich nicht um Berufskriminelle handelt, die über Beziehungen zur Unterwelt und zu Waffenschiebern verfügen, war es ohnedies möglich, sich Waffen zu besorgen.
Zum anderen wurde in beiden Fällen durch Waffen keinerlei Schaden angerichtet. Dass sie aus dunklen Quellen stammten, hat ihre Besitzer nicht dazu veranlasst, Gewalttaten zu verüben. Wären diese Waffen auf gesetzeskonforme Weise erworben worden, würde kein anderes Ergebnis vorliegen. Wir sehen: Waffen sind per se nicht böse, und gesetzliche Verbote sind – siehe die Erfahrungen aus dem Kampf gegen illegale Drogen – sinnlos, wenn eine dringende Nachfrage vorliegt. Lediglich das mit dem Handel verbundene Geschäftsrisiko und die Größe allfälliger Kollateralschäden nehmen durch restriktive Gesetze zu.
Fazit: Waffengesetze sorgen so wenig für Sicherheit, wie Mietrechtsgesetze Wohnraum schaffen. Offensichtliches zu akzeptieren, scheint vielen Zeitgenossen indes unmöglich zu sein.
Dieser Artikel ist zuerst im Magazin eigentümlich frei Nr. 198 erschienen.
Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher