Tatwerkzeuge und Waffengesetze

Vertreter des staatlichen Gewaltmonopols neigen zu einer kritischen Einstellung zum privaten Waffenbesitz. Insbesondere aus dem Mund nahe an der politischen Macht befindlicher, hoher Polizeioffiziere, wird man selten etwas anderes als den Wunsch nach möglichst restriktiven Waffengesetzen hören. Das mag mit der unter Staatsbediensteten weit verbreiteten Überzeugung zu tun haben, dass sie immer alles richtig machen und ihr Gewaltmonopol niemals missbräuchlich einsetzen werden. Das kann aber auch ihrer Sorge geschuldet sein, bei einer weiten Verbreitung von Waffen in Privathand, im Einsatzfall möglicherweise auf Widerstand zu treffen und sich als Polizeibeamte einer erhöhten Gefahr aussetzen zu müssen.

Dessen eingedenk, ist es bemerkenswert, in einer Publikation der österreichischen Kriminalpolizei gleich zwei Beiträge zu finden, die sich vor dem Hintergrund der mit der Masseneinwanderung verbundenen Zunahme terroristischer Aktivitäten, sehr differenziert der Frage des Waffenbesitzes annehmen (http://www.kripo.at/assets/2017-05.pdf ).

Schon vor der „Flüchtlingswelle“, zählten in der Alpenrepublik Messer zum bevorzugen Tatmittel für Bluttaten (in Deutschland wird es sich nicht anders verhalten). 35 Prozent der Täter griffen im Zeitraum von 2005 bis 2015 zum Messer. Schusswaffen wurden in nur neun Prozent der Fälle eingesetzt, wobei die Polizeistatistik keine Differenzierung zwischen legal und illegal beschafften Waffen vornimmt. Wer einschlägige Pressemeldungen aufmerksam analysiert, kommt allerdings zum Schluss, dass der Anteil illegal beschaffter oder besessener Waffen weit überwiegt.

„Verbrechen aus Leidenschaft“ bilden den größten Anteil in der Mordstatistik. Die Täter sind in diesen Fällen nicht wählerisch und greifen häufig zum ersten besten geeignet erscheinenden Gegenstand, um ihre Tat auszuführen. Zum Einsatz kommen, neben Messern, Äxten, Hämmern, Fleischschlegeln und Scheren, oft die bloßen Hände. Allein dadurch wird schon deutlich, wie wenig es der Gesetzgeber in der Hand hat, die Zahl der Bluttaten vermittels waffengesetzlicher Regeln zu senken. Eine restriktive Gesetzgebung, die sich auf einen offensichtlich eher unbedeutenden Teil von Tatmitteln, nämlich die Schussaffen, konzentriert, bringt so gut wie nichts – auch wenn Presse und Fernsehen jeden Fall eines illegalen Schusswaffengebrauchs zu einer Hetzkampagne gegen den Privatwaffenbesitz nutzen und so tun, als wäre eine konsequente Waffen-weg-Politik dazu geeignet, das Gewaltproblem lösen. Weshalb sollte eine mit einer Schusswaffe begangene Tat unterblieben sein, wenn ein legaler Zugriff darauf nicht ohne weiteres hätte erfolgen können? Weshalb hätte der Täter nicht ein anderes Tatmittel einsetzen sollen?

Mit dem seit 2015 laufenden Massenzustrom von Millionen junger Männer aus vormodernen Kulturen, hat sich die Sicherheitslage in Europa drastisch verschlechtert. Aber gerade die aus deren Reihen verübten Gewaltverbrechen, bieten keinerlei Grund zur Annahme, der Gesetzgeber könnte mit Waffenverboten der Sicherheit Vorschub leisten. Sprengstoffanschläge und Massaker mit automatischen Militärwaffen, könnten selbst in totalitären Staaten nicht per Dekret unterbunden werden. Und weil Messer gerade für die Tätergruppe der zugewanderten Kulturbereicherer das Tatwerkzeug Nummer eins bilden, sind verschärfte waffengesetzliche Bestimmungen umso weniger hilfreich.

Ein weiterer Aspekt ist der Einsatz von Fahrzeugen als Mordinstrumente – ein völlig neues Phänomen. Ob die Anlage von Pollern oder massiven Betonhindernissen an zentralen Plätzen der Großstädte dagegen helfen kann, muss sich erst herausstellen. Dem Terror mit Schusswaffen-, Messer- und Fahrzeugverboten begegnen zu wollen, wäre jedenfalls ein an Torheit nicht zu überbietender Gedanke!

Den Protagonisten restriktiver Waffengesetze sei das Zitat eines erfahren Wiener Kriminalisten ins Stammbuch geschrieben: „Wenn der Papa durchdreht und will, dann erschlägt er die Mama eben mit dem Bügeleisen“.

Dieser Text ist zuerst in der Ausgabe 177 des Magazins „eigentümlich frei“ erschienen

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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher