Mein und Dein
Das fatale Ende einer Unterscheidung Dem Internetlexikon Wikipedia ist zu entnehmen: „Eigentum (…) bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.“ Fraglich ist, ob bei einem Fehlen dieses „umfassenden Herrschaftsrechts“, das die volle, willkürliche Verfügbarkeit des Herren...