Familienpolitisches Programm der Freidemokraten
Die heutige Zeit kennt eine Vielzahl von Formen des Zusammenlebens: traditionelle Familien, Patchworkfamilien, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Großfamilien und Alleinerzieher. Alle Formen des Zusammenlebens, die auf Verantwortung, Gleichberechtigung und Zuneigung aufgebaut sind und diese Werte auch weitergeben, sind für die Gesellschaft wertvoll. Der Staat hat daher alle Formen des Zusammenlebens zu respektieren. Familien, welche Kinder hervorbringen erbringen auch eine Leistung für die Gemeinschaft, welche sie gegenüber den kinderlosen Partnerschaften auszeichnet. Ihr Beitrag zum Gemeinwohl ist folglich entsprechend anzuerkennen.
Gleiche Rechte bedeuten auch gleiche Pflichten. Das bedeutet, dass Partner in Familienmodellen, welche die gleichen Rechte genießen, auch die gleichen Pflichten haben.
Die Rollenverteilung innerhalb der Familien ist den Familien zu überlassen. Es gibt kein „richtiges“ Modell. Der Staat hat Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Modelle entsprechenden Freiraum geben. Heimarbeit muss denselben Stellenwert genießen wie Berufstätigkeit.
Automatische gemeinsame Obsorge, sowohl bei verheirateten wie auch bei unverheirateten Eltern, muss die Regel sein, von der es begründete Ausnahmen geben kann.
Die Gleichberechtigung der Geschlechter, die in anderen Bereichen angestrebt wird oder bereits vorhanden ist, muss auch im Bereich der Familie vorhanden sein. Dies gilt nicht nur für bestehende Lebensgemeinschaften, sondern auch im Fall von deren Auflösung. Geschlechtsbezogene Benachteiligungen (z. B. durch Jugendämter oder Familiengerichte. sind daher abzulehnen.
Der Staat hat ein kinderfreundliches Klima zu gewährleisten, um einer Überalterung der Gesellschaft vorzubeugen und eine optimale Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. Das kinderfreundliche Klima wird durch steuerliche, arbeitsrechtliche, sozialpolitische und bildungspolitische Maßnahmen geschaffen. Kinder dürfen nicht einen Schritt in Richtung Armut bedeuten.
Ein gut ausgebautes Netz von Kindergärten unterstützt nicht nur die berufliche Laufbahn der Eltern, sondern wirkt sich auch positiv auf die kindliche Entwicklung aus. Die Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen mit elternfreundlichen Öffnungszeiten sind daher zu schaffen, wo nicht bereits vorhanden. Ähnliches gilt für die Nachmittagsbetreuung von Schülern.
Kinder sind mit allen Mitteln vor seelischem und körperlichem Missbrauch zu schützen. Als Missbrauch ist alles einzustufen, das potentiell seelische oder körperliche Schäden verursachen kann, soferne diese Eingriffe nicht aus medizinischen Gründen notwendig sind.
In allen Berufsgruppen, die mit Kindern und Familien zu tun haben (Jugendämter, Familiengerichte, Schulen, Kindergärten., soll eine möglichst ausgewogene Mischung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern gegeben sein, um Ausgewogenheit und Vielfalt zu gewährleisten.
Die gegenseitige Unterstützung der verschiedenen Generationen muss anerkannt und honoriert werden.
Ein bundesweites Jugendschutzgesetz ist anzustreben, um einheitliche Standards zu gewährleisten.