Wenn es um Ideen geht, den Bürger möglichst gründlich auszuplündern, wird der Fiskus außerordentlich kreativ. In Österreich ist, nach der wiederentdeckten Schaumweinsteuer, der Erhöhung von „Normverbrauchsabgabe“ und „motorbezogener Versicherungssteuer“ – wieder einmal – die Sonnensteuer dran. Was damit gemeint ist? Nun, sollte der eine oder andere Kakanier auf die Idee kommen, seine Energiekosten mittels Montage einer Solaranlage auf dem Dach seines Hauses zu senken, ist das zwar gut für ihn, aber aus Sicht des Minderes unserer aller Einkommen und Vermögen, des Finanzministers, weit weniger erfreulich. Entgehen ihm doch schließlich die Steuern auf die andernfalls käuflich zu erwerbenden Energieträger wie Gas, Öl oder Strom. Das darf natürlich nicht sein. Und so hat jeder Nutzer einer Solaranlage (und zwar auch dann, wenn er dafür keinerlei staatliche Förderungen lukriert, sondern die Chose zu 100 Prozent aus eigenen Mitteln finanziert hat!) eine „Elektrizitätsabgabe“ von 1,5 Cent pro Kilowattstunde an das Finanzamt abzuführen. Daß diese Steuerpflicht erst ab einer bestimmten produzierten und konsumierten Mindestleistung entsteht, ändert nichts am aberwitzigen Prinzip, das fadenscheinig mit der „gerechten“ Verteilung von Netzerhaltungskosten begründet wird.
Nicht von der Hand zu weisen ist die von Brancheninsidern vorgebrachte Kritik, dass dies gerade so wäre, als ob auch der Verzehr von Gemüse aus dem eigenen Garten besteuert würde. So zutreffend dieser Einwand sein mag, so steht doch zu hoffen, dass der Fiskus dadurch nicht zu weiteren Raubzügen angeregt wird. Es geht ja schließlich nicht nur um verzehrbare Produkte aus dem Gemüsebeet oder die Stromgewinnung durch private Haushalte! Denn tatsächlich liegen ja auch noch einige andere bisher noch unbeackerte Steuerfelder brach. Was ist etwa mit der Tätigkeit (der zugegebenermaßen nur mehr wenigen) Hausfrauen? Deren nicht unerhebliche Wertschöpfung unterliegt ja bislang keinerlei Besteuerung! Ein unerhörter Skandal – besonders im Hinblick auf die „soziale Gerechtigkeit“! Denn den Luxus der Haltung von nicht erwerbstätigen (und damit steuerpflichtigen) Frauen können sich heute ja nur noch ruchlose Plutokraten und andere reaktionäre bürgerliche Asoziale leisten!
Also dann bitte doch darum, Nägel mit Köpfen zu machen und im Zuge der nun notwenig werdenden Ausspähung privater Heimstätten (Vertrauen in die freiwillige Meldung von Solaranlagen ist zwar gut, Kontrolle aber allemal besser!) auch gleich eine Erfassung aller im Haushalt geleisteten Tätigkeiten vorzunehmen, sofern sie nicht von professionellen – steuerlich und sozialversicherungstechnisch erfassten – Personen erfolgen, um die dafür fällige Steuerbasis zu ermitteln. Schließlich kann es ja in Zeiten höchster Budgetnot (man denke u. a. an die Kosten vom Staat verhinderter Bankenpleiten!) nicht angehen, den Fiskus um seine wohlverdiente Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen aller Art, sowie eine ganze Reihe von Lohnabgaben zu prellen, indem Haushaltsmitglieder ohne amtliche Kenntnis zu Staubsauger, Bügeleisen oder Handmixer greifen und steuerfrei Hemden waschen!
Noch mag manch einer derlei Überlegungen als Ausgeburt einer überkandidelten Phantasie abtun. Allerdings: wer hätte vor 15 Jahren all den Irrsinn für möglich gehalten, der uns heute unter dem Vorwand des „Kampfes gegen die Diskriminierung“, des „Gender Mainstreamings“ und des beherzten Kreuzzuges für mehr „soziale Gerechtigkeit“ zugemutet wird? Lange wird es wohl nicht mehr dauern, bis Gedankenverbrechen mit massiven Strafdrohungen versehen werden. Warum also sollte der Staat, der uns nicht nur jede Handlung, jedes Wort und jeden Gedanken vorschreibt, nicht auch noch die letzten bislang ungenutzten Steuerschätze heben…?
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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher