Liberale Denker werden nicht müde, vor den Folgen staatlicher Regulierungen und Interventionen zu warnen. Nicht nur im wirtschaftlichen Bereich wie etwa im Gefolge der Festsetzung von Löhnen und Preisen, sondern auch nach Entscheidungen von gesellschaftspolitischer Relevanz ziehen diese stets einen Rattenschwanz weiterer Regelungen nach sich, die zur Korrektur der dysfunktionalen Wirkung der Erstmaßnahme erforderlich werden.
Ein wunderbares Beispiel dafür liefert die Alkoholprohibition in den USA nach dem Ersten Weltkrieg, die das organisierte Verbrechen zu einer florierenden Industrie anwachsen ließ, die dann von einer Armee von Polizeiagenten bekämpft wurde. Ohne das sinnlose Alkoholverbot kein Vorwand für die Regierung, ins Privatleben rechtschaffener Menschen hineinzuregieren.
Heute geht es nicht mehr um Alkoholverbote. Dafür beschäftigen sich weltweit Zehntausendschaften von Kriminalpolizisten, ja in einigen Ländern sogar reguläre Militäreinheiten, mit der Bekämpfung jener Art von Gesetzesbrechern, die durch eine völlig unsinnige Drogengesetzgebung produziert werden. Zirka 50 Prozent der in US-Gefängnissen einsitzenden Straffälligen sitzen ein für Taten, die im Zusammenhang mit dem Handel illegaler Drogen stehen.
In der Frage des privaten Waffenbesitzes stehen die Dinge ähnlich: Solange es keine überflüssigen Restriktionen gibt, die ohnehin nur für harmlose, staatsgläubige, gesetzestreue Untertanen Bedeutung haben, braucht es auch keinen steuerfinanzierten Apparat, der unentwegt damit beschäftigt ist, unbescholtene Menschen zu überwachen und mit regelmäßig stattfindenden Hausdurchsuchungen zu peinigen. Diese unmittelbar gegen amtsbekannte private Waffenbesitzer gerichteten Maßnahmen sind aber nur der eher harmlosere Teil der Folgeinterventionen einer restriktiven Waffengesetzgebung. Viel gefährlicher ist der Plan zur Beschränkung oder gar Abschaffung des Bargeldes, der mit schöner Regelmäßigkeit mit dem „Kampf gegen die Drogen“ und die „Waffenschieberei“ gerechtfertigt wird.
Es beschleicht einen das Gefühl, dass der immer weiter zunehmende Regulierungs- und Verbotswahn des Leviathans keinem anderen Zweck dient als der Beschäftigung von Zeitgenossen, die nicht an der Wertschöpfung teilnehmen. Seine hässliche Fratze zeigt der Staatsapparat dann, wenn er beginnt, die gemeinhin als Notwehr bezeichnete Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr zu unterbinden. So geschehen an der schönen blauen Donau, als im Gefolge eines anlässlich der langsam Folklorecharakter annehmenden Demo gegen den Wiener „Akademikerball“ erfolgten Übergriffs mehrerer linker Randalierer auf einen Identitären ein „Waffenverbot“ verhängt wurde. Nicht etwa gegen die Angreifer – wo kämen wir denn da hin –, sondern gegen den Bedrohten, der eine Pfefferspraypistole als Notwehrmittel eingesetzt hatte.
Der Angegriffene wird dem linken Mob künftig mit leeren Händen entgegentreten müssen. Bleibt nur, ihm zu wünschen, dass er über die Kampfkünste des legendären Bruce Lee verfügen möge. Das gilt übrigens auch für den Rest der Bürger Deutschlands und Österreichs, denen das Beisichtragen wirkungsvoller Selbstverteidigungsmittel grundsätzlich bei Strafe verboten ist. Genehmigungen zum Tragen scharfer Waffen werden, außer für Personenschützer und professionelle Geldboten, nämlich so gut wie nicht mehr erteilt.
Der Staat sorgt für die Flutung des Landes mit Hunderttausenden von aus Zivilisationen stammenden Männern, in denen Gewaltanwendung alltäglich ist. Da er es seinen Untertanen unmöglich macht, sich selbst zu schützen, nimmt das Unsicherheitsgefühl zu. Um dem zu begegnen, braucht es mehr Polizei. Und um die zu bezahlen, werden Steuererhöhungen unumgänglich.
Eine Interventionsspirale vom Allerfeinsten. Um sie zu durchbrechen, wäre nichts weiter nötig, als die restriktiven Waffengesetze zu liberalisieren oder abzuschaffen. Die wirklich Bösen scheren sich ohnehin nicht drum.
Der Beitrag erschien zuerst in der Printausgabe Nr. 171 des Magazins „eigentümlich frei“
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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher