EDIS – „Europäische Einlagensicherung“ – Mehr Risiken als Vorteile?

Die Sicherung von Spareinlagen ist, spätestens seit Ausbruch der weltweiten Schulden- und Finanzkrise im Jahr 2008 ein Thema, das allerdings vorwiegend in Expertenzirkeln diskutiert und von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Einerseits dank der enormen Konzentration auf dem Finanzsektor – viele Banken sind eben „too big to fail“ -, andererseits wegen der weitgehenden Unbedarftheit vieler Sparer in Finanzangelegenheiten, fühlte sich die EU-Nomenklatura 2015 dazu herausgefordert, regulierend einzugreifen und die Spargroschen der kleinen Leute gegen Totalverluste abzusichern. Dieses Vorhaben scheint zwar im Prinzip segensreich zu sein, weist aber auch einige Ungereimtheiten und Gefahren auf.

Damit beschäftigt sich ein kürzlich präsentiertes Papier der Universität St. Gallen, konkret deren „Wirtschaftspolitischen Zentrums“. Der aus Tirol stammende Ökonom Christian Keuschnigg, beleuchtet darin die mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Risiken und möglichen Fehlanreize.

Der Autor stimmt mit der im Zusammenhang mit der „Eurorettung“ bereits vom Chef der EZB, Mario Draghi formulierten Gedanken überein, dass jegliche Stabilitätsgarantie über jeden Zweifel erhaben sein muss, um wirksam zu sein („Whatever it takes…“). Um eine glaubwürdige Sicherheitsgarantie für die Spareinlagen abgeben zu können, bedarf es demnach eines „Gläubigers der letzten Instanz“, der (bis zum derzeit geltenden Limit von 100.000 Euro pro Sparer), dafür bürgt – notfalls, indem er die Notenpresse anwirft, um allenfalls in Not geratene Banken, mit Liquidität ausstatten zu können. Diese Rolle, die derzeit den nationalen Notenbanken zukommt (die nationalen Einlagensicherungssysteme Deutschland und Österreichs sind bereits gut aufgestellt), soll nach den Plänen der EU-Kommission, auf die Ebene der EZB verlagert werden.

Nur eine unzweifelhaft glaubwürdige Garantie bewirkt, dass sie niemals gezogen wird. Bislang, das muss der EZB unter Mario Draghi konzediert werden, hat diese „Bazooka“ ihren Zweck erfüllt und serienweise Bankenpleiten im Gefolge des US-Immobiliendebakels tatsächlich, wenn auch um den hohen Preis hoher Verschuldung, verhindert.

Einlagensicherungssysteme funktionieren indes nicht ohne Nebenwirkungen: Zum einen wird damit den Sparern jede Eigenverantwortung bei der Auswahl ihrer Bank abgenommen; zum anderen könnten Banken dadurch ermutigt werden, erhöhte Kreditrisiken einzugehen (Problem des „Moral Hazard“). Keuschnigg warnt außerdem vor übergroßen Erwartungen im Falle einer neuerlichen internationalen Finanzkrise. Das System tauge zwar für den „Normalbetrieb“, nicht aber, wenn es auf breiter Front zu zeitgleich auftretenden Turbulenzen kommt, denn dann reicht dessen Kapitalisierung keinesfalls aus.

Der Autor kritisiert überdies, dass EDIS auf eine Umverteilung und Quersubventionierung von den gut aufgestellten Ländern mit solide kapitalisierten Banken, zu Ländern und Instituten mit vergleichsweise hohen Risiken und vielen faulen Krediten hinausläuft. Das aber widerspricht grundsätzlich dem Versicherungsprinzip, das – bei gleichen Beitragsleistungen – auf den Ausgleich gleich wahrscheinlicher Risiken zielt.

Die 100.000-Euro-Obergrenze der Einlagensicherung, die auf länderspezifische Unterschiede im Hinblick auf das BIP pro Kopf, das Durchschnittseinkommen oder das makroökonomische Umfeld, keinerlei Rücksicht nimmt, sieht Keuschnigg ebenfalls kritisch. So bedeutet für Lettland die geltende Obergrenze eine Absicherung des 7,8-fachen BIP pro Kopf. In Luxemburg dagegen nur des 1,1-fachen – eine auf den ersten Blick erkennbare Schieflage. Auch der Umstand, dass prozentuell gleiche Vorsorgeleistungen für solide, wie für marode Länder vorgesehen sind, widerspricht dem Versicherungsgedanken ganz grundsätzlich. Hohe Risiken sind nun einmal höher zu versichern, als geringe.

Ein weiteres Problem kommt hinzu: das Versicherungsprinzip fordert ex-ante-Vorsorgen. Bereits eigetretene Schadensfälle lassen sich eben grundsätzlich nicht nachträglich versichern. Deshalb aber erwächst ein erhebliches Problem daraus, wenn nun Länder, die große „Altlasten“, also hohe Anteile an mutmaßlich uneinbringlichen Krediten mitführen (wie etwa Griechenland), zu denselben Konditionen ins Einlagensicherungssystem eingebunden werden sollen wie solche, bei denen das nicht der Fall ist.

EDIS in der geplanten Form, würde Länder mit stabilen Banken zugunsten notleidender Volkswirtschaften belasten. Wir kennen das schon von den „Rettungsaktionen“ für Griechenland und den Euro.

Im vorliegenden Papier stellt Keuschnigg ein versicherungstechnisch einwandfreies alternatives Modell vor, das den in den einzelnen Volkswirtschaften herrschenden, durchaus unterschiedlichen Bedingungen Rechnung trägt und das auf dem Prinzip des Risikoausgleichs und der Rückversicherung aufbaut.

Da in Europa die Zahl und der politische Einfluss jener Länder bei weitem überwiegt, deren Finanzlage als „kritisch“ eingestuft werden muss, ist allerdings davon auszugehen, dass der bedenkenswerte Vorschlag des Studienautors, in den Kreisen des EU-Politbüros, das zwar unentwegt europaweite „Solidarität“ beschwört, in Wahrheit aber zwangsweise Enteignung und Umverteilung meint, kaum Beachtung finden wird.

Studie als pdf

Im Hinblick auf obige Ausführungen (und die verlinkte Studie eines renommierten Wissenschaftlers) erlaube ich mir, auf die folgenden Zeilen hinzuweisen, die ich vor exakt zwei Jahren an dieser Stelle – als die Idee der EU-weiten Einlagensicherung von Jean-Claude Juncker lanciert wurde -, geschrieben habe:

Endkampf um die verbliebenen Reste der Marktwirtschaft

Einlagensicherung à la EU-Kommission

Jetzt geht´s ans Eingemachte

 

„Solidarität“ lautet jenes magische Phänomen, das zur Durchsetzung selbst verrücktester und unanständigster Projekte beschworen wird. „Solidarität“ macht beinahe alles möglich, denn wer möchte schon abseits stehen, sich unsolidarisch verhalten? In 99 von 100 Fällen sind allerdings Zwangsmaßnamen gemeint, wenn mit salbungsvollen Worten von Solidarität geredet wird. Solidarität, lt. Wikipedia ist das der „Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und der Einsatz für gemeinsame Werte“, kann ebenso wenig verordnet oder erzwungen werden, wie Zuneigung und Wertschätzung. Sie stellt sich entweder aus freien Stücken ein – oder gar nicht.

Die Nettozahler der Union wissen aus leidvoller Erfahrung, was es heißt, von der politischen Nomenklatura oktroyierte „Solidarität“ üben zu müssen: Allen selbst auferlegten Regeln zuwiderlaufend, wurde etwa eine „solidarische“ Schulden- und Haftungsunion durchgesetzt – zum Schaden all jener Provinzen Eurolands, die eine einigermaßen solide Haushaltsgebarung aufweisen. Rechtsbrüche sind hier mittlerweile zur täglich geübten Routine geworden.

Jetzt dräut, nach dem Willen der von Jean-Claude Juncker („Wenn es ernst wird, muss man lügen“) geführten EU-Kommission, der nächste Schritt in den europiden Realsozialismus 2.0: Eine europaweit gleichgeschaltete „Einlagensicherung“ für Sparguthaben. Das klingt fatalerweise wesentlich harmloser, als es ist. Denn die auf nationaler Ebene zum Zweck des Schutzes der Sparer gebildeten Rücklagen (die zur Sicherung der Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person dienen sollen), müssten demnach künftig auch zur Besicherung ausländischer Guthaben herhalten. Es ist so, als ob das Eigentum der wenigen sorgsam wirtschaftenden Parteien eines Mietshauses, plötzlich – und ohne deren Zustimmung – zur Besicherung von sorglos eingegangenen Verbindlichkeiten aller anderen Mieter herangezogen würde. Was mag in den Köpfen derer vorgehen, die einen derart haarsträubenden Irrsinn gutheißen?

Die Kommission der EUdSSR, macht sich damit – einmal mehr – zum Werkzeug des ebenso spendierfreudigen, wie maroden „Clubs Med“ innerhalb der Gemeinschaft. Im Falle des Zusammenbruchs einer notleidenden Bank in Griechenland, Spanien oder Italien (wo die nationalen Einlagensicherungstöpfe so gut wie leer sind), würden künftig auch die Guthaben deutscher, österreichischer oder niederländischer Sparer, für deren Sanierung herangezogen werden.

Eignet sich allein diese Vorstellung schon dazu, dem kundigen Beobachter maligne Blutdruckspitzen zu verschaffen, darf etwas noch Schlimmeres keinesfalls übersehen werden: Denn mit der Einführung dieser Art kollektiver Ausfallshaftung, würden auch noch die letzten Reste von persönlicher Haftung und Verantwortung stillschweigend entsorgt. Die aber bilden doch das Fundament und eine der tragenden Säulen der Marktwirtschaft. Handlungen und die daraus resultierenden Konsequenzen, können nicht voneinander getrennt werden, ohne dadurch falsche Anreize zu setzen. Ein auf dem Motto: Geht alles gut, gehört der Reibach dem glücklichen Zocker und wenn nicht, bezahlen alle anderen, beruhendes System hat mit einer Marktwirtschaft nicht das Geringste zu tun. Gewinnaussicht, Verlustrisiko und Haftung sind untrennbar zusammengehörende Bestandteile des Kapitalismus.

Der Ansporn für die Banken, sorgsam zu wirtschaften, wird mit der kollektivierten Einlagensicherung weitgehend eliminiert. Im Wettstreit zwischen konservativer und hochriskanter Anlagestrategie, wird die letztere obsiegen: Freie Bahn den Hasardeuren. Es steht für den Fall der Fälle ja ohnehin jederzeit ein (ausländischer) Bürge und Zahler parat. Auch die Sparer selbst, brauchen bei der Auswahl ihrer Bank keine besondere Umsicht mehr walten zu lassen – sofern ihre Einlage das Sicherungslimit von 100.000 Euro nicht übersteigt.

Die Einlagensicherung wird sich – wie zuvor schon der ESM – als eine Umverteilungsmaschinerie erweisen, oder, wie die FAZ korrekt anmerkt, der „Sozialisierung von Verlusten“ dienen. Auch in diesem Blatt sieht man mit dem geplanten Vorhaben einen „Pfeiler der Marktwirtschaft“, nämlich die Eigenverantwortung, geschleift.

Wer aber Eigenverantwortung und persönliche Haftung entsorgt, kann dies auf dem Boden der in Euroland immer noch existierenden Reste von Markwirtschaft nicht tun. Der sollte also wenigstens den Nerv haben, offen den Übergang zu einer von Brüssel aus diktierten Planwirtschaft zu verkünden. Der Applaus der Sozialisten in allen Parteien wäre dem „christlich-sozialen“ Juncker und seinen Kumpanen damit ohnehin gewiss.

Ob es reiner Zufall ist, dass dieses weitreichende, und die marktwirtschaftliche Ordnung in ihren Grundfesten erschütternde Vorhaben, ausgerechnet zu einer Zeit in Angriff genommen wird, da die Medien gerade mit dem Thema „IS-Terror“ ausgelastet sind…?

———-

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher