Es ist ungemütlich geworden in Mitteleuropa. Eine abgehobene Politikerkaste hat es mit ihrer grob fahrlässigen bis verbrecherischen „Flüchtlings“- und Migrations-Politik dahin gebracht, dass kaum noch ein Tag vergeht, an dem es nicht zu Fahrzeug- oder Messerattacken auf nichtsahnende Bürger kommt. Die Sicherheitslage war seit den Tagen der Russenbesatzung nie so schlecht, wie dieser Tage. Wer Wölfe ins Schafsgatter holt, braucht sich über die blutigen Folgen nicht zu wundern.
Das Sicherheitsversprechen des Leviathans gilt nicht mehr. Bis an die Zähne bewaffnete Staatsschergen bei Weihnachtsmärkten können darüber nicht hinwegtäuschen. Sie sind nichts weiter als Ausdruck der Hilflosigkeit der Obertanen, die mit martialischen Entschlossenheitsdemonstrationen übertüncht werden soll. Im Fall der Fälle steht der Bürger jedenfalls schutz- und hilflos seinem Aggressor und potentiellen Mörder gegenüber, wie viele Beispiele der letzten Wochen und Monate beweisen.
Das ist deshalb so, weil die herrschenden Eliten eifersüchtig über ihren Anspruch auf das Gewaltmonopol wachen und Notwehrhandlungen, die mit tauglichen Mitteln ausgeführt werden, kontrafaktisch zu Akten der Selbstjustiz umdeuten. Deshalb wird wohlbeleumundeten Bürgern und Steuerzahlern, auch und gerade weil die Sicherheitslage täglich prekärer wird, konsequent das Recht verweigert, zu ihrem persönlichen Schutz Waffen zu tragen.
Politikern und Organen der öffentlichen Sicherheit ist selbstverständlich bewusst, dass kriminelle Elemente, insbesondere solche, die in vormodernen Gewaltkulturen sozialisiert wurden und die seit 2015 massenhaft ins Land geholt werden, sich keinen Moment lang um bestehende gesetzliche Beschränkungen scheren und daher routinemäßig bewaffnet auf die Straße gehen. Kürzlich wurden bei einem „Hochzeitskorso“ in der Nähe von Lübeck von der Polizei gleich sechs Feuerwaffen sichergestellt, mit denen zuvor zum Ausdruck der Freude in die Luft geschossen wurde. Norddeutsche Folklore? Hörten die Waffenbesitzer auf die Namen Horst, Karsten und Karl-Uwe? Sei’s drum. Der Staat bringt auf unmissverständliche Weise zum Ausdruck, dass es ihm auf den Täterschutz ankommt und nicht auf die Sicherheit der Bürger.
Wer mehr als nur sein Leben und seine Gesundheit zu verlieren hat, steht vor einer schwierigen Entscheidung: Bestehende Gesetze ignorieren und unerlaubt eine scharf geladene Feuerwaffe bei sich tragen – mit allen hochnotpeinlichen Konsequenzen im Fall einer polizeilichen Entdeckung, oder auf minder wirksame, legale Alternativen zurückgreifen, um zumindest nicht völlig „nackt“ dazustehen. Einige Vorschläge:
► Der „Sicherheitsschirm“. Sieht aus wie ein ganz gewöhnlicher Schirm. Griff und Stiel bestehen aber aus besonders widerstandsfähigen Materialien, was es erlaubt, ihn als Hieb- und Stoßwaffe einzusetzen und/oder damit einen Angreifer auf Distanz zu halten https://www.sicherheitsschirm.com/ ).
► Der Kubotan http://www.selbstverteidigungsstift.de/ Ist ein aus Kunststoff oder Leichtmetall gefertigter Stift von der Größe eines Füllfederhalters, der als eine Art kleiner Schlagstock eingesetzt und als Schlüsselanhänger getragen werden kann.
► Der Reizgasspray (googeln). Wird in verschiedenen Formen und Größen angeboten und verschafft dem Anwender bei sachgemäßem Gebrauch die nötige Zeit, um sich vom Tatort zu entfernen.
► Taschenalarmsirene (googeln). Ihr Einsatz basiert auf der Hoffnung, dass überraschend eintretender, starker Lärm sich dazu eignet, Angreifer derart zu irritieren, dass sie von ihrem Vorhaben ablassen. Ein eher schwaches Mittel.
Grundsätzlich ist dringend anzuraten, die Sinne zu schärfen und auf alles gefasst zu sein. Wer keine Feuerwaffe führt, tut gut daran, sich einem Angriff möglichst durch Flucht zu entziehen. Tapferkeitsmedaillen für niedergestochene Fußgänger, die sich mit minder tauglichen Mitteln gegen bewaffnete Verbrecher zu wehren versuchen, gibt es nicht.
Dieser Text ist zuerst in der Ausgabe Nr. 182 des Magazins „eigentümlich frei“ erschienen.
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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher