An allen Fronten gegen die Freiheit – Salamitaktik auf dem Weg zum recht- und wehrlosen Bürger

Unter dem Stichwort „Salamitaktik“ findet sich im Internetlexikon Wikipedia folgender Eintrag: „…ist eine Bezeichnung für die Vorgehensweise, größere Ziele durch kleine Schritte oder Forderungen zu erreichen.“ Ein Lehrbeispiel dafür bildet der systematische Abbau der bürgerlichen Freiheit durch die politischen Eliten in Europa. Nationale Bürokratien und EU-Nomenklatura verstehen sich meisterlich darauf, ihre Maßnahmen auf dem Weg zum rechtlosen Untertanen derart unspektakulär auf den Weg zu bringen, dass sie damit keinerlei Protestbewegungen auslösen.

Ihr Kalkül: Einer Duschkopf- oder Gurkenkrümmungsverordnung wegen bricht keine Revolte aus. Ebenso wenig wegen des Verbots von Glühbirnen oder leistungsfähigen Staubsaugern. Ein Verstoß gegen internationale Vereinbarungen (wie etwa gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB) hat keinen Aufstand zur Folge. Kein Wunder, denn dass die dadurch in besonderem Maße betroffenen Deutschen nun einmal nicht als Revolutionäre taugen, hat schon weiland Josef Stalin räsoniert: Immerhin müssten sie dazu womöglich den Rasen betreten…

Am Ende des Weges steht der einst freie Bürger als besachwaltetes Mündel eines paternalistischen Gouvernantenstaates. Das Perfide daran: Jede einzelne Einschränkung der Freiheit erscheint als zu unbedeutend, um dagegen aufzustehen – oder sie wird einfach nicht als solche erkannt.

Jean-Claude Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

In ihrer Gesamtheit führen die vielen kleinen Schritte indes zur dramatischen Veränderung der Gesellschaft. Vergleicht man das Maß an Entscheidungsfreiheit, über das die Bürger noch vor 20, 30 Jahren verfügten mit dem Istzustand, wird das Zerstörungswerk deutlich: Nachdem hunderte schmale Scheibchen abgesäbelt wurden, ist von der Salami kaum noch etwas übrig. Keiner hat etwas davon bemerkt.

Ein weiteres kommt hinzu: Für die breite Masse ist die Wohlfahrtsdemokratie die beste aller Welten. Immerhin sorgen um nichts als unser aller Wohl bemühte Obertanen selbstlos und unermüdlich für das größte Glück der größten Zahl. Das enthebt Krethi und Plethi jeden Risikos, eigene – womöglich falsche – Entscheidungen treffen zu müssen. Nur für den Moment leben und jede langfristige Überlegung, besonders die Sicherheit und die Zukunftsvorsorge betreffend, den politischen Führern überlassen zu können, ist einfach zu verlockend und zu bequem. Konrad Lorenz prägte für dieses Phänomen den Begriff „Verhausschweinung.

Der Widerspruch ist ebenso frappierend wie unerklärlich: Zwar sinkt das Ansehen der Politikerkaste ständig, was sich in zurückgehenden Wahlbeteiligungen und im Erstarken von Protestparteien manifestiert. Dennoch bleiben die Erwartung der Wähler, „die Politik“ werde schon alles richten, ungebrochen.

Wie dem auch sei, böse sind ausschließlich Diktatoren in finsteren, meist weit entfernten Winkeln dieser Welt, die der Segnungen der westlichen Demokratie noch nicht teilhaftig wurden. In „liberalen Demokratien“ dagegen, kann es niemals zum Machtmissbrauch oder gar zu willkürlich gegen die Bürger gerichteten Gewaltakten seitens des Staates kommen. Dafür sorgen allein schon die allzeit wachsamen Massenmedien, die niemals mit den Regierenden gemeinsame Sache machen würden…!

Diese Vorstellung erinnert an das Verhalten Gottlieb Biedermanns in Max Frischs Drama Biedermann und die Brandstifter. Selbst als dessen ungebetener Gast, nachdem er massenweise Benzinfässer auf seinem Dachboden deponiert hat, auch noch Streichhölzer von ihm verlangt, kommt der nicht auf die Idee, dass hier etwas Übles dräuen könnte. Oder besser: Er verschließt lieber die Augen vor der grausamen Realität…

Die systematische Abschaffung der Privatrechtsautonomie und deren Ersatz durch ein zentral gelenktes Kommandoregime (Kinderverstaatlichung, Rauchverbote, Gleichbehandlungsgebote, Diskriminierungsverbote, Einschränkung der Meinungsfreiheit, rücksichtslose Durchsetzung der Genderideologie, Kampf gegen die Bargeldverwendung, etc.) sind unmissverständliche Botschaften der Politbüros an die Untertanen: Wir denken, lenken und handeln. Alles was Ihr zu tun habt ist, uns zu wählen (oder auch nicht – ist ja auch völlig egal!) und zu parieren.

Logische Voraussetzung für das anmaßende Bemühen um die totale Unterwerfung der Beherrschten, ist die systematische Einschränkung und scheibchenweise Abschaffung deren Rechts auf Waffenbesitz. Die in diesem Kampf angewandte Strategie orientiert sich an der gegen das Bankgeheimnis, das Bargeld oder das zensurfreie Internet: An jeder Ecke lauern, so die um unsere Sicherheit besorgten Führer, brandgefährliche Verbrecher, die es zu fassen gilt. Seien es Drogengangster, Mädchenhändler, Waffenschieber oder – das sind die übelsten von allen – Steuerhinterzieher. Gegen diese – und nur gegen diese – sind all die der kollektiven Sicherheit dienenden Aktionen der Regierenden gerichtet. Jede einzelne davon erscheint dem Normalbürger harmlos. Denn wer nichts zu verbergen hat, der kann natürlich auch nichts gegen allgegenwärtige Videoüberwachung, Kontenöffnungen, Internetkontrollen und Hausdurchsuchungen haben. Jeder, der sich kritisch zu derlei Aktivitäten äußert, ist verdächtig – mutmaßlich ein Gangster.

Besonders dubios sind jene Zeitgenossen, die im bekanntlich (so gut wie) kriminalitätsfreien Europa Waffen besitzen wollen. Wozu sollte das denn gut sein? Außer Schaden kann daraus nichts resultieren – also weg damit. Wen kümmert schon ein dadurch faktisch abgeschafftes Notwehrrecht? Was bedeutet schon ein mit einem allgemeinen Waffenverbot verbundener Anschlag auf das Privateigentum? Gemeinnutz geht vor Eigennutz, wie man schon in der guten alten Zeit von 1933 – 1945 sehr genau wusste! Keine privaten Waffen – keine Zwischenfälle, so war das damals. Von Waffen in der Hand von Staatsschergen ging und geht ja bekanntlich niemals Gefahr aus…

Der Umstand, dass nur angepasste Normalbürger Waffengesetze beachten, kriminelle Gewalttäter aber meist wenig geneigt sind, sich um einschlägige Regeln zu scheren, bleibt unbeachtet. Dass der Staat mit einer restriktiven Waffengesetzgebung bewaffneten Verbrechern offensichtlich Vorteile gegenüber rechtschaffenen, aber wehrlosen Bürgern verschafft, ist entweder ein unbeabsichtigter Kollateralschaden, oder, was wahrscheinlicher ist, ein eiskalt kalkulierter Teil der Gesamtstrategie des Leviathans, dem die zunehmende Gewaltkriminalität auf hochwillkommene Weise in die Hände spielt.

Der immer schwerer bewaffnete Staat (in die Hochrüstung der Polizei gegen Bürgeraufstände wird immer mehr Geld investiert – sie braucht inzwischen sogar Panzer, um ihren Aufgaben nachkommen zu können!) – zieht alle Register, um sich ein möglichst genaues Bild vom rechtmäßig erworbenen Eigentum seiner Untertanen zu machen. Wozu mag das wohl gut sein?

Die Parallele zu den Geschehnissen in Max Frischs Stück springt ins Auge. Alle Vorbereitungshandlungen haben bereits stattgefunden. Was jetzt noch fehlt, ist der finale Showdown. Und der wird sich umso problemloser gestalten, je weniger Gegenwehr die Büttel des Leviathans zu erwarten haben.

Noch jede zu allem entschlossene Regierung hat beizeiten für die Wehrlosigkeit ihrer Ziele gesorgt. Ob Armenier in der Türkei, Grundbesitzer in der Ukraine oder Juden im nationalsozialistischen Deutschland: Die Entwaffnung der präsumtiven Opfer stand stets ganz oben auf der Agenda der politischen Eliten. Und was unterscheidet die Gewaltregime des 20. Jahrhunderts vom Brüsseler Politbüro – außer dass letzterem wesentlich weiter entwickelte technische Mittel zur Überwachung und Unterdrückung der Bürger zur Verfügung stehen und Adolf H. (im krassen Gegensatz zu den EU-Kommissaren) demokratisch gewählt war?

Es sei daran erinnert, dass die EU mit ihrer „Europäischen Gendarmerie“ (EUROGENDFOR) ganz offen für den Krieg gegen die Bürger rüstet und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (die mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft gesetzt wurde) die Todesstrafe durch die Hintertür eingeführt hat. Da heißt es in den Erläuterungen zu Artikel 2, Absatz 2 (Recht auf Leben) in aller Unschuld:

Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

  • jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen
  • jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern
  • einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Alles klar? Wer gegen die EU-Politik aufmuckt, hat mit ein bisschen Pech auch schon sein Lebensrecht verwirkt. Aufstände aber werden – dank der genialen Wirtschafts-, Finanz-, Währungs- und Asylpolitik deren Zentralkomitees – schon bald europaweit auf der Tagesordnung stehen. Der zitierte Gesetzestext liefert die wasserdichte Grundlage für den umstandslosen „Death by Cop“: „Beim Angriff auf einen EU-Kommissar füsiliert“, „auf der Flucht erschossen“ oder „im Zuge von Unruhen getötet“ – so könnte es bald schon lapidar auf den Totenscheinen lästiger Dissidenten heißen.

Warum sollte ein von seiner Mission überzeugter Euro-Apparatschik sich denn auch großartige Umstände machen, wegen der im Sinne des Gemeinwohls notwendigen Beseitigung kritischer Geister, ein Gericht zu bemühen? Und weshalb in aller Welt sollte den Brüsseler Spitzen oder den nationalen Politeliten mit weniger Misstrauen begegnet werden, als das gegenüber anderen totalitären Regierungen in der jüngeren Vergangenheit angebracht gewesen wäre?

Freie Bürger hatten – und haben – das Recht, sich zu bewaffnen. Sei es zum Spaß oder um sich gegen willkürliche Gewaltanwendung (durch wen auch immer) zur Wehr setzen zu können. Zumindest in der Neuen Welt wird ihnen dieses Recht sogar durch die Verfassung garantiert. Im obrigkeitshörigen, von puritanischen linken Spießern befehligten Europa dagegen, das immer mehr zur Regulierungs- und Steuerwüste verkommt, gelten derlei Bürgerrechte zu Beginn des 21. Jahrhunderts einen Dreck.

Wer meint, es hier mit den paranoiden Phantasien eines notorischen Schwarzsehers zu tun zu haben, sollte die Geschichte nicht aus dem Blick lassen! Wie Mark Twain einst feststellte, wiederholt die sich zwar nicht, aber sie reimt sich…

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher