Dem Dichter und „Alt-Achtundvierziger“ Georg Hergweh verdanken wir den Text des „Bundeslieds für den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein“, dem der Satz in der Titelzeile entnommen ist. Ihren Ausdruck findet die apostrophierte Macht der Arbeiter demnach im Streik. Wer über wenig bis gar kein Talent zu kreativem Denken verfügt, hat auch 150 Jahre später keine anderen – geschweige denn bessere – Ideen.
Zum Zeitpunkt da dieser Text geschrieben wird, ist noch nicht bekannt, ob und zu welcher Einigung die aktuellen Verhandlungen zum Metallerkollektivvertrag führen werden. Anstelle eines Kommentars zum Verhandlungsresultat seien daher einige grundsätzliche Überlegungen zum Wesen gewerkschaftlicher „Arbeit“ angestellt.
Stellen Sie sich vor, sie verhandeln mit dem Lieferanten A einer von Ihnen dringend benötigten Ware über den Kaufpreis und die Lieferkonditionen. Das funktioniert solange völlig problemlos, wie Marktbedingungen herrschen und Ihrer Nachfrage ein vielfältiges Angebot gegenübersteht. Wenn Ihnen die Offerte der Firma A nicht zusagt, konsultieren sie eben Firma B oder C. Am Ende der beiderseits gleichberechtigt geführten Verhandlungen wird gewöhnlich der Abschluss eines Kaufvertrages stehen, der für beide Vertragsparteien befriedigend ist und an den sich beide Seiten halten.
Ungemütlich wird die Sache für Sie, wenn es keinen freien Markt gibt, Ihr Verhandlungspartner über ein Monopol verfügt, keine alternativen Lieferanten oder ersatzweise verwendbaren Güter verfügbar sind, Sie das Produkt aber trotzdem unbedingt brauchen. Und richtig arm dran sind Sie, wenn der Lieferant zu allem Überfluss auch noch die Staatsmacht auf seiner Seite hat, die ihn mit sagenhaften Privilegien ausstattet, was seine Rechtsposition gegenüber der Ihren stark begünstigt. Schon sind wir bei der gegenwärtigen Lage der Arbeitgeber in der Metallindustrie angelangt.
De facto kommt der Gewerkschaft nämlich die Rolle eines Monopolisten zu, der über den Kartellpreis der Ware Arbeitszeit bestimmen kann, ohne sich mit irgendwelchen lästigen Konkurrenten konfrontiert zu sehen. Darin besteht ein märchenhaftes Privileg, aus dem eine praktisch unkontrollierte Macht resultiert: Denn entweder es gilt der von der Gewerkschaft diktierte Preis der Arbeit oder gar keiner, was darauf hinausläuft, dass es überhaupt kein Angebot mehr gibt. Da der Staat die Gewerkschaft mit dem Recht zur Verleihung von Arbeitslizenzen ausgestattet hat – und zwar pikanterweise auch für jene Personen, die nicht zu ihren Mitgliedern zählen -, bleiben den Unternehmern nur zwei Möglichkeiten: Das Diktat der Gewerkschaftsbonzen knirschenden Zahnes zu akzeptieren oder den Betrieb dorthin zu übersiedeln, wo er gegenüber den Arbeitnehmern nicht krass benachteiligt wird. Nicht zu vergessen: Zu einem unter dem im oktroyierten Kollektivvertrag festgeschriebenen Lohn darf Arbeit weder angeboten noch angenommen werden. Die Gewerkschaft besitzt mithin die Macht, Menschen daran zu hindern, ihren Lebensunterhalt zu verdienen (solche nämlich, die bereit sind, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten). Es handelt sich hier um einen offensichtlich skandalösen Zustand, der insbesondere den Einstieg schlecht qualifizierter Personen in den Arbeitsmarkt entweder völlig verunmöglicht oder zumindest schwer behindert. Der afroamerikanische Ökonom Thomas Sowell hat der Frage von Lohndiktaten einen großen Teil seiner Arbeit gewidmet, siehe etwa hier.
Was auch immer der Gegenstand von Verhandlungen sein mag: Wenn eine der beteiligten Parteien die andere mit Drohungen für den Fall der Nichterfüllung ihrer Forderungen überzieht, oder diese sogar umsetzt, wird das im Normalfall als Gefährliche Drohung, Nötigung, Erpressung, oder Sachbeschädigung einer strafrechtlichen Würdigung nicht entgehen. Wenn dagegen eine Gewerkschaft das ganze oben genannte Arsenal einsetzt, gelten für sie Ausnahmeregeln. Sie genießt rechtliche Narrenfreiheit.
Weil das so ist, den Arbeitgebern die ihre Betriebe (vorerst) nicht ins Ausland zu verlegen beabsichtigen also keine andere Wahl bleibt, als – wie im Vorjahr – demütig einzuknicken, werden auch heuer wieder die Gewerkschafter triumphieren. Wie die Agenda Austria errechnet hat, wäre ein Lohnzuwachs von maximal 3,7 Prozent wirtschaftlich gerechtfertigt (siehe hier). Jeder darüber liegende Abschluss ist nicht anders als mit der politischen Macht der Gewerkschaft und ihrem hoheitlich verliehenen Recht zu Nötigung, Erpressung und Sachbeschädigung zu erklären. Was letztere angeht, denke man zum Beispiel an Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie (etwa Hochöfen, etc.), die im Falle eines längeren Arbeitsausstandes zerstört werden und daher als Totalschaden abzubuchen sind.
Was seitens der vermeintlichen Arbeitnehmervertretungen gerne übersehen wird ist, dass KV-Abschlüsse einen „Sperrklinkeneffekt“ aufweisen: Einmal getätigte Lohnsteigerungen wieder zurückzunehmen, ist nicht vorgesehen. Vorwärts immer, rückwärts nimmer! Geht es mit der Konjunktur demnächst bergab, gilt eine überzogene Lohnerhöhung trotzdem weiter. Die Arbeitgeber können dann nicht anders, als mit Kündigungen und Betriebsschließungen oder –verlagerungen an Standorte mit niedrigeren Löhnen reagieren.
Intelligenter als ein starrer KV-Abschluss ist daher allemal die flexible Orientierung der Löhne an der Ertragslage der einzelnen Unternehmen – etwa mittels am Gewinn orientierter Prämien. Das in Österreich besonders stark ausgeprägte Senioritätsprinzip von Löhnen und Gehältern bildet schließlich weithin unwidersprochen die Hauptursache für die Alterslangzeitarbeitslosigkeit.
Zu Vereinbarungen auf Betriebsebene braucht es allerdings keine Gewerkschaften, weshalb deren Bonzen davon naturgemäß nichts wissen wollen. Ihre Entmachtung wäre schließlich die Konsequenz eines solchen Vorgehens.
Für die werktätigen Massen sind mit den Gewerkschaften einfach keine nachhaltig gedeihlichen Vereinbarungen mit den Arbeitgebern zu erreichen. Fazit: Gewerkschaften sind ausschließlich gut für ihre Funktionäre. Für die an den Werkbänken stehenden Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft sind sie kontraproduktiv.
—
Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher