Der Staat im immerwährenden Kampf gegen seine Bürger
Per Ende des Monats, am 30. 6. 2014, läuft die Frist zur verbindlichen Meldung des „Altbestandes“ an Waffen der Kategorie C („meldepflichtige Schusswaffen mit gezogenem Lauf“ – also Büchsen) ab. Es handelt sich dabei um Gewehre, die bereits nach geltendem Recht über den Waffenfachhandel – entgeltlich – zu melden waren. Die Waffenbesitzer werden also, falls sie nicht via Bürgerkarte selbst die Meldung machen, ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Ob in weiterer Folge auch an die Einhebung von Gebühren für die (derzeit nicht gesetzlich vorgeschriebene!) Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwahrung dieser Waffen dräut, oder ob gar mit der Einführung einer an der Stückzahl orientierten Waffensteuer zu rechnen ist, kann derzeit nicht abgesehen werden. Angesichts der notorischen Ebbe in der Staatskasse ist das jedenfalls nicht auszuschließen.
Der Generalsekretär der Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ), Georg Zakrajsek, kritisiert, dass bei der Verabschiedung der diesem bürokratischen Exzess zugrundeliegenden Novelle des Waffengesetzes, auf die Aufnahme von Amnestiebestimmungen „vergessen“ wurde. Nach dem genannten Stichtag gibt es daher keine Möglichkeit, C-Waffen straffrei nachzumelden. Wer etwa über einen größeren Bestand an Gewehren verfügt, die möglicherweise an verschiedenen Standorten aufbewahrt werden und eines davon bei der Meldung versehentlich vergisst, wird jedenfalls straffällig. Ab 30. 6. ist er im Besitz einer „illegalen“ Waffe – ungeachtet der Tatsache, dass diese rechtmäßig erworben und bereits einmal gemeldet wurde. Anders als im Strafrecht, das „Tätige Reue“ nach Begehung einer Straftat vorsieht, die zur Straffreiheit führt, gibt es im Waffengesetz keine solche Bestimmung. Die Nichtbefolgung der Registrierungspflicht wird mit Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600,- Euro geahndet.
Ob es damit sein Bewenden hat, oder ob aus der Nichtmeldung eines oder mehrerer Gewehre ein Verlust der zum legalen Waffenbesitz notwendigen „Verlässlichkeit“ gefolgert wird (mit der möglichen Konsequenz der Verhängung eines Waffenverbotes und der Einziehung aller Waffen des Betroffenen), ist offen. Ebenso wenig klar ist das künftige Schicksal von Waffen der Kategorie C im Erbfall. Während für die Kategorien A und B die Vorgangsweise unter diesen Umständen geregelt ist, schweigt sich das Gesetz über Waffen der Kategorie C aus.
Daß mit dem Registrierungsbrimborium die Sicherheit im Lande erhöht und auch nur ein einziges Gewaltdelikt verhindert werden kann, glaubt selbst der Polizeipräsident nicht. Nur in rührender Weise aufs Gute im Leviathan vertrauende Bürger, die keine Scherereien haben wollen und von denen auch keinerlei Gefahr ausgeht, melden ihre Waffen. Böse Buben dagegen, die zu räuberischen Überfallen auf Banken, Juweliere und Trafikanten neigen, werden nicht so freundlich sein, den Behörden ihre Tatmittel bekanntzugeben. Das ganze Theater verursacht also lediglich Kosten und Mühen und bringt keinerlei Nutzen. Nicht verifizierten Meldungen aus dem Innenministerium zur Folge, soll die Zahl der bislang gemeldeten Waffen – bei einem von Fachleuten auf mehrere Millionen geschätzten Bestand – bei wenigen Hunderttausend Stück liegen. Ab 1. 7. des Jahres wird die Zahl der Gesetzesbrecher in Kakanien somit einen nie zuvor gesehenen Höchststand erreichen. Der Großteil davon wird aus bis dahin unbescholtenen Bürgern bestehen. Ein toller Erfolg. – ist es nicht?!
Daß das Waffengesetz vielen rechtschaffenen Bürgern zur Straffälligkeit verhilft, ist ein wahres Glanzstück unserer bananenrepublikanischen Gesetzgebung. Es gibt nur zwei Erklärungen dafür: Entweder die für dessen Text verantwortlichen Beamten sind vollkommen schwachsinnig oder sie handeln – gegen ihre Überzeugung – im Auftrag eines an Bosheit und offener Feindschaft gegen die Steuerzahler nicht zu überbietenden Politbüros. Ein Drittes gibt es nicht.
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Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher