Im Visier – die Waffenkolumne – Die Freiheit und das Waffengesetz

 

Seit den Tagen des Terrors durch linksextreme RAF-Gangster wird das Waffengesetz systematisch verschärft. Betroffen davon ist eine verhältnismäßig kleine Personengruppe, die ihre Waffen auf gesetzeskonforme Weise besitzt. Diese verteilt sich im Wesentlichen auf Jäger, Sportschützen und Sammler. Erst seit Beginn der Masseneinwanderung wehrfähiger Männer aus nordafrikanischen und orientalischen Gewaltkulturen erwerben viele Bürger, die sich bislang nicht für Waffen interessiert hatten, Feuerwaffen für ihren Selbstschutz.

Politiker, beamtete Vertreter des Gewaltmonopols und deren Herolde in den Massenmedien hatten mit der laufenden Einschränkungen des privaten Waffenbesitzes bislang deshalb leichtes Spiel, weil sie der Öffentlichkeit einzureden verstanden, es bestehe ein positiver Zusammenhang zwischen dem legalen Zugang zu Feuerwaffen und der Gewaltkriminalität. Dass dies nicht stimmt, ist seit geraumer Zeit durch viele wissenschaftliche Studien belegt. Würde ein unproblematischer Zugang zu legalen Waffen tatsächlich der Gewaltkriminalität Vorschub leisten, wäre die Schweiz der gefährlichste Boden Europas. Das ist indes nicht der Fall – ganz im Gegenteil.

Die in jüngster Zeit explodierende Zahl von Bluttaten, die auf das Konto eingewanderter Straftäter gehen, die entweder vom Waffengesetz nicht erfasste Tatmittel zum Einsatz bringen, wie Messer, Äxte und Kraftfahrzeuge oder illegal beschaffte Waffen, die oft aus militärischen Beständen stammen, führen mittlerweile zu einer realistischeren Einschätzung der Lage durch die Bürger: Legalwaffen sind nicht das Problem. Daher ist mit der Verschärfung waffenrechtlicher Bestimmungen, die sich ausschließlich gegen unbescholtene Bürger richten, wie sie etwa die eben beschlossene neue Waffenrichtlinie der EU mit sich bringen wird, im Hinblick auf die innere Sicherheit nichts zu gewinnen. Es handelt sich vielmehr um einen weiteren Beweis für die Torheit der Regierenden, wenn sie an ihren wirkungslosen, weil gegen die Falschen gerichteten Repressionen unbeirrt festhalten.

Doch der Umgang der Obertanen mit dem privaten Waffenbesitz ist von einer Bedeutung, die weit über den Geltungsbereich des Waffengesetzes hinausgeht. Robert Nef hat kürzlich auf folgenden Aspekt hingewiesen: Letztlich geht es beim mit dem privaten Waffenbesitz verbundenen Recht auf Selbstschutz nämlich einerseits um das Recht auf Leben, das durch Terroristen oder gewöhnliche Verbrecher bedroht wird, und dessen Verteidigung der Gewaltmonopolist andererseits durch einen gesetzlich erschwerten Zugang zu wirksamen Selbstverteidigungsmitteln vereitelt. Der Staat macht sich – wir unterstellen unabsichtlich – zum Komplizen krimineller Gewalttäter. Die Verteidigung des eigenen Lebens gegen einen Aggressor ist indes ein Naturrecht, das der Staat keinem zu nehmen berechtigt ist – zumal er selbst zunehmend unfähig ist, für die Sicherheit seiner Insassen zu sorgen.

Es ist bemerkenswert, dass der Furor der Regierenden sich ausgerechnet gegen jene richtet, die ihn tragen und finanzieren – die eigenen Bürger. Der Wunsch, diese zu entwaffnen und wehrlos zu machen, kann, ohne die Phantasie allzu sehr strapazieren zu müssen, als Symptom ihrer Angst vor dem Volk interpretiert werden, wie Nef weiter ausführt.

Dass individueller Waffenbesitz eine Dezentralisierung der Gewalt – eine Beschränkung der Machtphantasien und -Ansprüche der Nomenklatura – bedeutet, ist ein weiterer Gesichtspunkt, der deren Ablehnung privater Wehrfähigkeit erklärt.

Bertolt Brecht meinte treffsicher: „Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“ Nichts anderes erleben wir dieser Tage. Wie sonst wäre die Politik der Machthaber zu erklären, die autochthone Bevölkerung wehrlos zu machen, während sie zugleich Millionen von unserer Zivilisation ablehnend bis feindlich gegenüberstehender Afro-Orientalen ins Land schleusen?

 

Dieser Beitrag ist zuerst in der aktuellen Ausgabe (Nr. 173) des Magazins „eigentümlich frei“ erschienen.

–––

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher