Privater Waffenbesitz in Gefahr: entschädigungslose Enteignung? – Die EU zeigt ihr wahres Gesicht

Selten bricht das Unheil unvermittelt und mit voller Wucht über die Menschheit herein. Meist kündigt es sich leise an. Es gibt Hinweise und Indikatoren, die sein Kommen erkennen lassen. „Wehret den Anfängen“ ist eine gute Strategie zu seiner Eindämmung. Allzu oft aber werden die Zeichen der Zeit nicht beachtet oder nicht richtig gedeutet.
Der Alten Welt wäre viel erspart geblieben, hätten die Westmächte in den 1930iger Jahren nicht tatenlos dabei zugesehen, wie das aggressive Regime der nationalen Sozialisten Deutschlands sich anschickte, Europa unter seine Fuchtel zu bringen. Hätten sie bereits 1936, aus Anlass der vertragswidrigen Remilitarisierung des Rheinlandes interveniert – der braune Spuk wäre zu Ende gewesen, noch ehe er Zeit gehabt hätte, sich vollständig zu entfalten. Als am ersten September 1939, als Hitler an der polnischen Grenze „zurückschießen“ ließ, auch den Dümmsten klar wurde, welcher Ungeist sich da auf den Weg macht und Briten und Franzosen endlich zu robustem Widerstand bereit waren, war der Tod vieler Millionen Menschen nicht mehr zu vermeiden.
Nun mag der Vergleich des von Brüssel aus dirigierten Imperiums mit dem Reich Adolfs des braunen – noch – an den Haaren herbeigezogen erscheinen. Das könnte sich allerdings recht schnell ändern. Schließlich haben auch die Nationalsozialisten – siehe oben – klein angefangen und ihre Maske nicht schon am Tage ihrer Machtergreifung fallen lassen.
Die systematische Entrechtung der Juden war eine ihrer bevorzugt vorangetriebenen Aktivitäten. Keiner hat dagegen aufgemuckt; niemand das Unrecht als solches benannt. Es ging ja schließlich nur um eine (ungeliebte) Minderheit.
Unserer Tage geht es dem in Brüssel hausenden Leviathan indes nicht um eine Kampagne gegen die Juden. Die zu drangsalieren und vertreiben, überlässt die EU zynisch einerseits den bereits hier ansässigen und andererseits den im Rahmen der aktuellen Völkerwanderung nach Europa einfallenden Muslime. Gegenwärtig hat sie die rechtmäßigen Waffenbesitzer im Visier.
Die von den Nationalsozialisten auf den Weg gebrachte Voraussetzung zur Ausplünderung der Juden, war die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938. Das Regime hatte richtig erkannt, dass derjenige am einfachsten zu enteignen ist, über dessen Vermögen es lückenlos Bescheid weiß. Dass es anschließend kam, es wie es kommen musste, darf als bekannt vorausgesetzt werden und ist an dieser Stelle nicht weiter auszuführen.
Die EU bedient sich – vorerst auf das private Eigentum an Feuerwaffen konzentriert – der von den nationalen Sozialisten so ungemein erfolgreich angewandten Strategie: Erst registrieren, dann konfiszieren. Der Autor dieser Zeilen hat, wie viele andere besorgte Bürger, bereits vor Jahren, nämlich 2010, als die sogenannte „Malmström-Richtlinie“ der EU auf den Weg gebracht wurde, auf die dräuende Gefahr einer Konfiskation rechtmäßig erworbenen Eigentums hingewiesen. Diese Richtlinie sieht die lückenlose Erfassung aller bis dahin noch nicht registrierten Waffen in Privathand vor und ist mittlerweile längst in nationales Recht überführt und vollzogen.
Damals befanden sich nach vorsichtigen Schätzungen von Fachleuten, allein in Österreich Hunderttausende Waffen, von denen die Behörden keine Kenntnis hatten, in den Händen von Privatpersonen. Genaue Zahlen liegen bis heute nicht vor, da über den “Erfolg“ der aufwendigen Registrierungskampagne keine amtlichen Angaben veröffentlicht wurden. Betroffen waren Großteils Jagdgewehre, unbeachtete oder vergessene Erbstücke und Sportgewehre. Viele der Betroffenen haben daher bis heute keine Ahnung von der ihnen auferlegten Verpflichtung und stehen daher mit einem Fuß im Kriminal, da es für eine nachträgliche Korrektur zu spät ist. Amnestiebestimmungen sind nicht vorgesehen.
Dass die Registrierung nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Konfiskation bedeuten könnte, haben skeptische Zeitgenossen schon damals gewusst, da das behauptete Mehr an Sicherheit aus logischen Gründen zu keiner Zeit zu erwarten war. Welchem anderen Zweck also hätte die Übung dienen sollen?
Nun ist die Katze endlich aus dem Sack. Nachdem bereits in der Vorwoche Meldungen kolportiert wurden, wonach eine als „Haftpflichtversicherung“ getarnte Waffensteuer EU-weit eingeführt werden soll, folgte nun der entscheidende Schlag. Am 15. März wurde vor dem Plenum des Europaparlaments von einem der Referatsleiter der EU-Kommission, Alain Alexis, nicht nur die Möglichkeit einer Konfiskation von Privatwaffen ventiliert. Er ließ sogar, angesichts der unabsehbaren Kosten einer derartigen Coups, eine entschädigungslose Enteignung als mögliche Variante durchblicken. Vorerst geht es nur um eine bestimmte Waffenkategorie, nämlich um „halbautomatische Waffen“ (Details im Link am Ende des Beitrags).
Eingedenk der bislang so effizient verfolgten Salamitaktik der EU, liegt hier ein entscheidender weiterer Schritt zur totalen Entwaffnung Nichtkrimineller vor. Wie meinte Kommissionspräsident Juncker mit buchstäblich entwaffnender (sic!) Offenheit: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Dass mit diesem skandalösen Vorhaben bestehendes nationales und internationales Recht rücksichtslos gebrochen würde, sollte niemanden dazu verleiten, der Initiative keine Chance auf Verwirklichung einzuräumen. Die Granden der EU haben es schon bisher fertiggebracht, am laufenden Band ihre selbst aufgestellten Regeln und Vereinbarungen zu brechen. Man denke an die ungeahndet gebliebenen Verletzungen der die Höhe der Staatsverschuldung limitierenden „Maastrichtkriterien“ durch die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, die ungezählten „Rettungseinsätze“ zugunsten Griechenlands und die vertragswidrige Staatsfinanzierung durch die EZB. Dagegen wäre ein Anschlag auf das Eigentum eines verhältnismäßig kleinen Personenkreises, geradezu ein Klacks.
Die Nomenklatura hat das alte römische Prinzip „teile und herrsche“ tief verinnerlicht. Die Beherrschten in wehrlose, leicht kontrollierbare und zu unterdrückende Gruppen zu teilen, ist eine erfolgreiche Strategie. Stets geht es um Minderheiten, deren Schicksal die Mehrheit nicht interessiert. Was kümmert es schon die (Wähler-)Mehrheit, die sich für den Waffenbesitz nicht interessiert, was mit dem rechtmäßigen Eigentum als Waffennarren und potentielle Gewalttäter denunzierter Bürger geschieht?
Leider übersehen die meisten, die sich vor Nachstellungen des Leviathans so ungemein sicher fühlen, dass auch sie selbst – in welcher Weise auch immer – Mitglieder von Minderheiten sind: als Unternehmer, Kaninchenzüchter, Motorradbesitzer, Kunstsammler, Bio-Bauern, SUV-Fahrer, Alpinschifahrer, Tennisspieler, Bewohner von Sozialwohnungen, etc. So wie der Furor der politischen Führung sich derzeit – grundlos – gegen die Minderheit der gesetzestreuen Waffenbesitzer richtet (bewaffnete Kriminelle interessieren weder die Parlamente noch die EU-Kommission), könnten demnächst auch alle übrigen der genannten Gruppen in ihr Fadenkreuz geraten – etwa wenn es um für die Behausung von „Flüchtlingen“ benötigte Sozialwohnungen geht.
Faktum ist, dass keine einzige Waffe, die zuletzt bei Terroranschlägen zum Einsatz kam, registrierten Beständen von berechtigten Privatwaffenbesitzern entstammte. Es waren durch die Bank Militärwaffen, die auf dunklen Pfaden und ohne den Umweg über den konzessionierten Waffenfachhandel in die Hände mörderischer Fanatiker gelangten.
Das Signal könnte deutlicher nicht sein: Zunächst wird an die Gesetzestreue der Bürger appelliert, um diese dazu zu veranlassen, ihr Eigentum den Behörden zu melden. Damit wissen die beamteten Schergen, wo sich (legale) Waffen befinden. Kurz darauf sollen diese – möglicherweise entschädigungslos – eingezogen werden. Auf üblere Weise kann man unbescholtene Bürger und Steuerzahler nicht verhöhnen. Der Staat präsentierte sich damit ganz ungeschminkt als das, als das der Kirchenvater Augustinus von Hippo ihn einst qualifizierte: als Räuberbande.
Von welchem Bürger könnten Regierungen und Parlamente nach einem derart schamlosen Anschlag auf privates Eigentum, noch Loyalität erwarten (und das gilt nicht nur für die betrogenen Waffenbesitzer)? Wer so eindeutig die Nichtbeachtung von Gesetzen belohnt – immerhin können all diejenigen, die es besser gewusst und auf die Meldung ihrer Arsenale „vergessen“ haben, sich jetzt ins Fäustchen lachen – fördert unverhohlen die Gesetzlosigkeit. Wenn man pure Torheit der Regierenden ausschließt: welcher Plan treibt die Nomenklatura dazu, Hunderttausende bislang rechtschaffene Bürger und Steuerzahler derart zu demütigen und sich zum Feind zu machen?
Wie dem auch sei – wer sich bewaffnen möchte, wird künftig den Schwarzhändler seines Vertrauens aufsuchen und es illegal tun. Denn wo der Waffenbesitz kriminalisiert wird, haben eben nur noch Kriminelle Waffen. So einfach ist das.
Da nicht anzunehmen ist, dass die hinter der Enteignungsinitiative stehenden Politiker und Beamten zu dumm sind, das von ihnen inszenierte Unrecht zu erkennen, bleibt nichts anderes übrig, als ihnen Bösartigkeit zu unterstellen. Möglicherweise sind sie ja darauf aus, Zwischenfälle zu provozieren, um sich einen billigen Vorwand dafür zu verschaffen, den ganz großen Hammer auszupacken. Schließlich wird vielleicht nicht jeder, der, etwa als Jäger, Sportschütze oder Waffensammler, zehntausende Euro oder mehr in seine Waffen investiert hat, tatenlos dabei zusehen, wie der Staat ihn eines beachtlichen Teils seines Vermögens beraubt. Fälle von Gegenwehr aber, würden nach bewährtem Muster so abgehandelt werden, wie der US-Essayist Edward Abbey das so pointiert beschrieben hat:
„Wenn Du Dich weigerst, ungerechte Steuern zu bezahlen, wird Dein Eigentum konfisziert. Wenn Du versuchst, Dein Eigentum zu verteidigen, wirst Du verhaftet. Wenn Du Dich der Verhaftung widersetzt, wirst Du niedergeprügelt. Wenn Du Dich gegen das Niederprügeln wehrst, wirst Du erschossen. Dieses Verfahren ist als Rechtsstaatlichkeit bekannt.“
Von „wehret den Anfängen“ kann lägst nicht mehr die Rede sein. Jetzt geht es ans Eingemachte. Wenn wir schon so weit sind, dass ernsthaft die entschädigungslose Enteignung gesetzestreuer Bürger debattiert wird, ist es langsam an der Zeit, die Koffer zu packen. Oder aber: den Brüsseler Politschranzen endlich entschlossenen Widerstand zu leisten, wie weiland Briten und Franzosen den deutschen Nationalsozialisten.
Ob das auf dem Boden des dysfunktionalen Status quo erfolgreich geschehen kann? Jene Bürger, die am 6. Oktober des Revolutionsjahres 1848 den österreichischen Kriegsminister Theodor Graf Baillet de Latour vor seinem Amtssitz zu Wien gelyncht und anschließend an einer Laterne aufgehängt haben, haben das nicht geglaubt…

https://www.all4shooters.com/en/Shooting/law/EU-gun-ban-IMCO-meeting-confiscation-without-compensation/

Ing. Andreas Tögel
Mittelstandsprecher